Nina Wenger (Grüne), Marilena Gnesa (SP), Barbara Huizinga (EVP) und Nora Ernst (GLP) haben zusammen eine Motion eingereicht, die werdenden städtischen Angestellten drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einen sogenannten vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub gewähren soll, zusätzlich zum 16-wöchigen nachgeburt- lichen Mutterschaftsurlaub.

Die vier Frauen stützen sich mit ihrer Begründung auf die Motion 21.3155 «Mutterschutz vor Niederkunft» von Flavia Wasserfallen (Nationalrätin SP). Laut den Motionärinnen würden bereits Bestrebungen zur Einführung des vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubs auf nationaler Ebene laufen.

In der Motion von Flavia Wasserfallen werden drei Aspekte erwähnt, die für die Einführung eines solchen Urlaubes in Betracht gezogen werden müssten, und nicht nur zwei, wie das die Motionärinnen machen: den gesundheitlichen Aspekt für die werdende Mutter, die Planungssicherheit für den Arbeitgeber und den finanziellen Aspekt. Wie das alles finanziert werden soll, darauf gehen die vier Frauen schon gar nicht ein.

Die Motionärinnen begründen ihren Antrag in erster Linie mit dem gesundheitlichen Aspekt, denn laut einem Bericht des Bundes werden viele schwangere Frauen (70%) mindestens zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin krankgeschrieben. Womit bereits die Frage aufkommt, wieso die Motionärinnen drei und nicht zwei Wochen fordern. Dass Frauen bis zum Geburtstermin arbeiten sollen, entspreche nicht der Realität und sei auch gesundheitlich kaum haltbar.

Interessant ist jedoch, dass die grosse Mehrheit der Mütter laut einer Umfrage ihre Vorteile in der Einführung eines vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubes primär aus organisatorischen und nicht aus gesundheitlichen Überlegungen begrüssen. Sie würden es zudem bevorzugen, die zusätzlich gewährten Wochen nach der Geburt zu beziehen, anstatt von einem Vorbezug Gebrauch zu machen. Schwangere Frauen scheinen sich also nicht unter Druck zu fühlen, aus Pflichtgefühl bis möglichst kurz vor der Geburt ihre volle Arbeitsleistung erbringen zu müssen, wie das die Motionärinnen in ihrer Begründung schreiben.

Man kann also festhalten, dass die gesundheitlichen Aspekte für die Rechtfertigung dieser Motion eine untergeordnete Rolle spielen.

Leider unterschlagen die Motionärinnen zudem bewusst oder unbewusst die Stellungnahme des Bundesrates, der sein Augenmerk auf den finanziellen Aspekt eines solchen Urlaubes legt und dessen Prüfung ergeben hat, dass schwangerschaftsbedingte Erwerbsunterbrüche bereits ausreichend abgedeckt sind und deshalb kein Handlungsbedarf besteht und der Bundesrat aus finanziellen Gründen die Ablehnung der Motion beantragt. Der gesundheitliche Aspekt kommt seitens Bundesrats kaum zur Sprache.

Laut der bereits erwähnten Umfrage würde dieser Urlaub in erster Linie für Arbeitgebende von Nutzen sein, weil beispielsweise Planungsunsicherheiten vermieden oder finanzielle Risiken für den Betrieb minimiert werden könnten, da mit dem Urlaub die Lohnfortzahlungspflicht entfiele. Einspringen müsste die EO (Erwerbsersatzordnung). Erst die Einführung eines dreiwöchigen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubes auf nationaler Ebene würde jedoch diese rechtlichen Grundlagen schaffen, würde aber für die EO zusätzliche Kosten von rund 200 Millionen Franken bedeuten, die nicht aus den Einnahmen der EO gedeckt werden könnten.

Im Ergebnis hätte der vorgeschlagene vorgeburtliche Urlaub die Wirkung, bereits gedeckte Kosten zu ersetzen, ohne dass hierfür jedoch ein Bedarf nachgewiesen ist. Schwangerschaftsbedingte Erwerbsunterbrüche sind laut Bundesrat bereits ausreichend abgedeckt und es besteht somit kein Handlungsbedarf.

Da allgemein bekannt ist, dass Geburten in einem Zeitraum zwischen drei Wochen vor bis zwei Wochen nach errechnetem Geburtstermin spontan passieren, ist auch das Argument der Planungsunsicherheit nichtig.

Einmal mehr soll die Stadt Winterthur eine Vorreiterrolle übernehmen und – wenn es nach Links-Grün gehen soll – der Steuerzahler für ein paar wenige werdende Mütter finanziell aufkommen. Man oder wohl eher «frau» beklagt sich über tiefere Löhne als ihre männlichen Kollegen in gleicher Position, eine Frauenquote in Kaderstellen wird nach wie vor angestrebt, doch schlussendlich will «frau» auch möglichst lange Mutterschaftsurlaube einziehen. Kaum kann das Kind sitzen, wird es in die Kita abgeschoben, damit «frau» weiter ihrer Karriere nachgehen kann, und das Rentenalter darf auf keinen Fall dem der Männer angeglichen werden.

Einmal mehr werden mehr Rechte ohne Pflichten für die Frauen gefordert. Den eigenen Urlaub aus organisatorischen Überlegungen vor der Geburt hergeben will «frau» schon gar nicht. Und wieso wurde diese Motion eigentlich nicht in einer gendergerechten Sprache verfasst?