LANDESÜBLICHES, LEICHTES LÜFTLEIN REICHT NICHT FÜR RENTABLEN BETRIEB
Der Zürcher Baudirektor Martin Neukom will den Ausbau der Windkraft auf Zürcher Boden vorantreiben. Er setzt auf Windkraft, weil für eine Stromversorgung mit erneuerbaren Energien alle Möglichkeiten genutzt werden müssten. Deshalb prüft er nun Standorte für mögliche Anlagen. Auch Dättnau, das zum Stadtkreis Töss in Winterthur gehört, wird als möglicher Standort erwähnt.

Im Vergleich mit der Atlantikküste schneidet die Schweiz schlecht ab, was die Windverhältnisse betrifft. Der Kanton Zürich hat viel schlechtere Voraussetzungen als die windreicheren Regionen der Schweiz (Jura oder Wallis). Dennoch sind alle Kantone verpflichtet, mögliche Standorte zu prüfen. Kantonale Berechnungen haben ergeben, dass die durchschnittliche Windgeschwindigkeit im Zürcher Kantonsgebiet auf 100 m Höhe über Grund weniger als 5 m/s beträgt, nur auf wenigen Hügeln liegt sie darüber. Das ist auch für Schweizer Windverhältnisse sehr schlecht. Mit zunehmender Höhe steigt die Windgeschwindigkeit. Das heisst, je höher der Turm der Windkraftanlage ist, desto mehr Wind kann geerntet werden.

Bei der Funktionsweise einer Windkraftanlage wird zwischen drei Windgeschwindigkeiten unterschieden:

Einschaltgeschwindigkeit: Sobald der Wind eine Geschwindigkeit von 2 m/s bis 4 m/s erreicht, setzt der Rotor sich in Bewegung, doch die Anlage produziert noch keinen Strom.

Nominalgeschwindigkeit: Mit der Nominalgeschwindigkeit von ungefähr 12 m/s erreicht die Windkraftanlage ihre maximale Leistung.

Abschaltgeschwindigkeit: Sobald die Windgeschwindigkeit einen Wert zwischen 28 m/s und 35 m/s (90 km/h) übersteigt, wird die Windkraftanlage abgeschaltet, um Sturmschäden am Rotor zu vermeiden.

Unterhalb von 5 m/s (auf 100 m. ü. G.) kann eine Windenergieanlage in der Regel auch mit der bestehenden massiven Förderung nicht kostendeckend betrieben werden.

Für einen effizienten und wirtschaftlichen Betrieb ohne Förderung wären sogar Geschwindigkeiten von über 7 m/s erforderlich. Das Einspeisevergütungssystem (EVS, früher KEV) wurde 2009 eingeführt, um die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie zu fördern. Die Einspeisevergütung garantiert ei­nen Mindestpreis.

Ein Beispiel für das extreme Ausmass der Förderung: Die Vorzeigewindkraftanlage Haldenstein bei Chur hatte 2017 eine Auslastung von 15,74%, generierte Strom im Marktwert von 200 000 Franken und erhielt eine Einspeisevergütung von 810 000 CHF.

Vorteile bzw. Nachteile von Windkraftanlagen

Wind ist eine unbegrenzte Ressource, kostenlos, reichlich vorhanden und stinkt nicht, wie das beispielsweise bei Kohlebergwerken der Fall ist. Wind weht jedoch nicht konstant. Dadurch wird der Ertrag der Energiegewinnung durch Windkraftanlagen immer schwanken.

Aus diesem Grund kann Wind niemals als einzige Energiequelle genutzt werden, sondern immer nur als Unterstützung dienen. Windstrom muss sofort verbraucht werden, sonst verpufft er. Die Speicherung von Windenergie gelingt bisher noch nicht wirtschaftlich.

Der grösste Schwachpunkt von Windenergieanlagen ist, dass sie im Vergleich zu ihren Dimensionen nur wenig Strom erzeugen. Eine Anlage produziert unter den gegebenen Schwachwindverhältnissen 4 bis 5 Gigawattstunden (GWh)/Jahr, die KVA Hagenholz dagegen beispielsweise 126 GWh.

Windkraftanlagen verursachen Lärm. Um Anwohner vor den Geräuschen zu schützen, müssen deshalb schon im Genehmigungsverfahren bestimmte Grenzwerte und Mindestabstände von Wohngebieten eingehalten werden.

Bei der Umstellung auf Windenergie stösst man, wie bei der Solarenergie, auf grundsätzliche Grenzen des Wachstums und der Machbarkeit allein schon wegen des Bedarfs an Fläche. Hier zeigt sich auch, wie der angebliche Klimaschutz in Widerspruch zum Umwelt- und Naturschutz gerät: Abholzung von Waldflächen für die Errichtung oder auch nur den Zugang zu den sog. «Windparks», Fledermäuse und Vögel werden massenhaft in den Windschaufeln getötet, Urlaubsgebiete werden entwertet.

Ein weiteres grosses Problem sind die bisher ungelösten Entsorgungsprobleme für die riesigen Rotorblätter, die praktisch weder brennbar sind noch verrotten.

Der schale Geschmack bleibt, dass bei Windenergieanlagen der Kosten – Nutzen bei Weitem nicht gegeben ist. Weil das Windpotenzial viel zu gering ist, können sie im Kanton Zürich keinen relevanten Beitrag zur Energieversorgung leisten. Sie sollen wohl – wie Gessler’s Hut – eher als Mahnmal dienen, deren einzig sinnfälliger Zweck die öffentliche Erzwingung untertänigen Verhaltens ist.

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