AUFWAND ZWISCHEN 145 000 UND 165 000 FRANKEN PRO JAHR FÜR ALLE VIER TAGE
Im Mai 2020 reichten EVP, SP, GLP und die Grünen zusammen mit 31 Mitunterzeichnenden die Motion «4 autofreie Sonntage im Jahr» ein. Darin wurde der Stadtrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, um in der Stadt Winterthur alle kommunalen und soweit möglich die kantonalen Strassen (insbesondere im Stadtzentrum und in den Wohngebieten) an vier Sonntagen pro Jahr vom motorisierten Individualverkehr befreien zu können.

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung räumlich begrenzter autofreier Sonntage sind nicht speziell geregelt. Die Kantone verfügen aber nicht über die dazu erforderliche Rechtsetzungskompetenz und ein das ganze Kantonsgebiet betreffendes grundsätzliches Sonntagsfahrverbot kann nur durch den Bund erlassen werden. Die Kantone – oder die Gemeinden, soweit ihnen die Kantone entsprechende Befugnisse übertragen, – dürfen einzig für bestimmte Strassen Fahrverbote, Verkehrsbeschränkungen und Anordnungen zur Regelung des Verkehrs erlassen. Die Kantone bzw. die vom Kanton ermächtigten Gemeinden können un­ter anderem den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr auf Strassen, die nicht dem allgemeinen Durchgangsverkehr geöffnet sind, vollständig untersagen oder zeitlich beschränken. Ausserdem können sie für bestimmte Strassen aus bestimmten Gründen sogenannte funktionelle Verkehrsanordnungen erlassen. Der Kanton Zürich hat die Kompetenz zur Anordnung von Massnahmen grundsätzlich an die Städte Zürich und Winterthur delegiert. Die Schaffung ei­ner «gesetzlichen Grundlage» in Form einer funktionellen Verkehrsanordnung, gemäss welcher in der Stadt Winterthur alle kommunalen und soweit möglich die kantonalen Strassen (insbesondere im Stadtzentrum und in den Wohngebieten) an vier Sonntagen pro Jahr frei sind von motorisiertem Individualverkehr, wäre demnach grundsätzlich möglich. Soweit die gesetzlichen Grundlagen.

Umfassendes Verkehrskonzept wäre nötig

Die Umsetzung erfordert zudem ein umfassendes Verkehrskonzept, ohne welches eine funktionelle Verkehrsanordnung nicht erstellt werden kann. Auch die Verhältnismässigkeit der Anordnung sowie deren Einschränkungen und Ausnahmeregelungen müssen geprüft werden.

Hier ist in erster Linie auf den Aspekt des Durchgangsverkehrs hinzuweisen. Kantonale oder kommunale Fahrverbote auf Strassen, welche vom Bund als Durchgangsstrassen bezeichnet worden sind, wären von Bundesrechts wegen unzulässig. Es muss demnach eine angemessene Umfahrungsmöglichkeit bestehen, gegebenenfalls müssten einzelne Strassen mit Verbindungsfunktion (Hauptstrassen oder auch Nebenstrassen) offenbleiben. Besteht eine solche Umfahrungsmöglichkeit, so ist die Sperrung zumindest von Innenstädten oder grösseren Quartieren zulässig.

Für die Umsetzung der vier Tage hat der Stadtrat ein Baukastensystem entwickelt mit den vier Umsetzungselementen «Autofreie Hauptachse» (Kosten: rund 115 000 Franken), «Autofreies Quartier» (Kosten: rund 10 000 Franken), «Autofreie Route» (Kosten: rund 115 000 Franken) und «Auto-frei-willig» (Kosten: rund 30 000 Franken). Während einer Pilotphase bis 2025 sollen daraus die vier autofreien Tage zusammengestellt werden. Den Auftakt machen im zweiten Halbjahr 2022 eine «Autofreie Hauptachse» und ein «Autofreies Quartier». Im Jahr 2023 sollen verteilt über das ganze Jahr drei «Autofreie Quartiere» und eine «Autofreie Hauptachse» folgen.

Die «Autofreie Hauptachse» und die «Autofreie Route» sind die beiden aufwendigeren Varianten, da sich der Anlass an die Gesamtbevölkerung richtet. Darum sollen diese Anlässe nicht im gleichen Jahr stattfinden. Bei der «Autofreien Hauptachse» ist zudem zu erwähnen, dass ein Perimeter einer stark befahrenen, zentralen Strasse (zum Beispiel die Technikumstrasse) an einem Sonntag für den motorisierten Verkehr gesperrt werden soll. Die Technikumstrasse im Abschnitt zwischen Meisen- und Zeughaustrasse ist eine der am stärksten frequentierten Strassen in Winterthur. Sie wird jeden Tag von rund 20 000 Fahrzeugen befahren und ist gleichzeitig eine der Hauptzufahrtsachsen von Stadtbus an den Hauptbahn­hof.

Die Frage drängt sich hier auf – aufgrund der oben erwähnten rechtlichen Grundlagen – ob die Sperrung der Technikumstrasse rechtens ist bzw. ob eine Umfahrungsmöglichkeit besteht, handelt es sich doch klar um eine Durchgangsstrasse. Und dass durch diese Massnahmen keine (schnelle und deutliche) Reduktion der Treibhausgasemissionen zum Schutz des Klimas erreicht wird, sollte wohl jedem klar sein, denn eine Umfahrung bedeutet immer auch eine Streckenzunahme und somit wohl eher eine Erhöhung der Treibhausgasemissionen.

Eine typisch links-grüne Ideologie, die mehr schadet als nützt.