Gemeinderatssitzung vom 29. März 2021: Totelrevision der Gemeindeordnung
Geschätzter Herr Präsident,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
liebe Kolleginnen und Kollegen
Nach dem vorliegenden Entwurf der neuen Gemeindeordnung werden nur noch sechs Schulpflegerinnen und Schulpfleger aus der Bevölkerung tätig sein. Diesen werden aktuell nur äusserst knappe Pensen zugestanden, welche mehr nach einer Alibiübung anstatt nach einer richtigen Aufsicht aussehen.
Wie sollen denn in Zukunft diese sechs, zwar vom Volk gewählten Mitglieder, mit einem Pensum von nur 30 Prozent die jetzigen vier Kreisschulpflegen mit den 47 gewählten Mitgliedern ersetzen?
Gemäss den Erläuterungen des Regierungsrates in seinem Beschluss 2020.1005 vom 21. Oktober 2020 sind Schulbesuche auch im revidierten Volksschulgesetz laut Paragraph 42 Abs. 2 nach wie vor zwingend vorgesehen. Paragraph 44 in der Volksschulverordnung sagt dazu: „Lehrpersonen mit einem Pensum von zehn oder mehr Wochenlektionen werden jährlich während mindestens einer Lektion von einem Mitglied der Schulpflege besucht.“ Wie also sollen unsere rund 1’300 Lehrpersonen, abzüglich jener 25%, welche im aktuellen Jahr ein MAB haben, inskünftig von nur noch sechs Schulpflegerinnen und Schulpflegern mit einem Teilpensum von je 30% besucht werden? Das ergäbe pro Schulpfleger rund 160 Lehrpersonen, welche an 195 Schultagen besucht werden müssten.
Konkret würde das bedeuten, dass jede dieser sechs Personen praktisch an jedem regulär stattfindenden Schultag eine Lehrperson besuchen müsste. Eine Lektion entspricht 45 Minuten, dazu kommt die Rückmeldung an die Lehrperson sowie die Vor- und Nachbereitung. Bei seriöser Aufgabenerfüllung kommt man allein schon mit den Unterrichtsbesuchen auf ein Pensum von knapp 25 % für diese Schulpfleger. Alle anderen unter Artikel 44 Volksschulgesetz der Schulpflege übertragenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten kommen dann einfach zu kurz bzw. können mit einem Mini-Pensum gar nicht mehr wahrgenommen werden.
Der Schulpflege kommen neben den Unterrichtsbesuchen viele weitere und wichtige Aufgaben zu, welche ebenfalls im Sinne der Schule und unserer Kinder seriös wahrgenommen werden sollen. Daher sind wir klar der Meinung, dass zumindest das Pensum dieser verbleibenden sechs Schulpflegemitglieder auf 80% erhöht werden und dies auch so in der Gemeindeordnung festgeschrieben werden muss.
Besten Dank!
Votum zum Änderungsantrag Erhöhung der Pensen der teilamtlichen Mitglieder der Schulpflege