Gemeinderatssitzung vom 1. März 2021: Totalrevision der Gemeindeordnung
Geschätzter Herr Ratspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
liebe Kolleginnen und Kollegen Gemeinderäte
Ich habe unsere Haltung zu den Schulbehörden schon hinreichend bei der Begründung des heutigen Rückweisungsantrages des Geschäftes „Totalrevision Gemeindeordnung“ dargelegt und ausgeführt, wieso wir hier Fehler begehen. Daher möchte ich den vorliegenden Antrag nur noch kurz begründen.
Die Arbeiten der Schulpflegerinnen und Schulpfleger geschehen oft im Verborgenen und werden in der breiten Bevölkerung manchmal nicht genügend wahrgenommen und wertgeschätzt. Die Schulpflegepräsidien haben eine wichtige Rolle bei inhaltlichen und personellen Fragen und stellen sicher, dass Ziele in den Schuleinheiten sinnvoll umgesetzt werden. Die Sekretariate der Schulpflegen übernehmen einen nicht unbeachtlichen Teil der administrativen Arbeit und der Sachbearbeitung.
Die Schulpflegen als vierte, respektive edukative Gewalt – gemäss dem Prinzip der Gewaltenteilung neben der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt – dürfen nicht unbedacht zusammengestrichen und entmachtet werden, denn sie sind das Bindeglied zwischen der Schule und dem Volk, garantieren die Verankerung und Akzeptanz der Schule in der Bevölkerung und sind für das Vertrauen in die Schule eminent wichtig. Gerade die vom Volk gewählte Schulpflege hat ermöglicht, dass die öffentliche Schule im Kanton Zürich einen hohen Standard erreicht, sich sinnvoll weiterentwickelt und den Kontakt zur Quartier- und Gemeindebevölkerung behält.
Daher sind wir dezidiert der Meinung und wirklich überzeugt, dass die Organisation der Schulbehörden in der bestehenden Gemeindeordnung besser und durchdachter organisiert ist als in der nun vorliegenden Revision. Deshalb stellen wir den Antrag, dass die bestehenden Artikel zum Thema Schulbehörden in die neue Gemeindeordnung übernommen werden und die entsprechenden Artikel zu den Schulkreisen und zu den Wahlen angepasst werden. Damit verschenken wir uns nicht, aber ermöglichen eine wohlüberlegte, breit abgestützte und von der restlichen Revision unabhängige Reorganisation der Schulbehörden in den kommenden Jahren.
Besten Dank!