Ein Beispiel mehr für das fragwürdige Agieren des Winterthurer Schul- und Sportdepartementes ist das Verbot der Klassenlager, Abschlussfeiern und sonstigen Schuljahresschlussanlässen, obwohl BAG und Bildungsdirektion dies erlaubt haben.
Dies hat mich, mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fraktionen, dazu bewogen eine dringliche Interpellation einzureichen, zu welcher Stadtrat Jürg Altweg direkt an der Sitzung Stellung nehmen musste.
Dringliche Interpellation Zweck und Dauer der Pandemiestufe 4
Mein Votum zur Begründung der Dringlichkeit im Gemeinderat:
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
liebe Kolleginnen und Kollegen
Die Dringlichkeit dieser Interpellation liegt in der Natur der Sache. Die Schulferien beginnen bereits in 12 Tagen. Daher sind die Lehrpersonen und Schulleitungen, aber auch die Schülerinnen und Schüler insofern auf eine rasche Rückkehr zur Normalität angewiesen, damit doch noch geplante Klassenreisen, Abschlussfeste oder diverse andere Schulanlässe mit und ohne Eltern durchgeführt werden können.
Die Bildungsdirektion des Kanton Zürich hat bereits Mitte Juni die Weisungen angepasst und Klassenlager, Schulfeste und Projektwochen wieder erlaubt.
In der Stadt Winterthur sind alle diese Anlässe durch das Schuldepartement weiterhin unter Verweis auf eine „ominöse Pandemiestufe 4“ untersagt. Trotzdem treten nun grosse Differenzen in der konkreten Handhabung zwischen den Schulkreisen und sogar innerhalb von Schulkreisen auf, was nicht nur zu grossem Unmut bei den Lehrpersonen, sondern auch bei den Schülern und den Eltern führt.
Eine zweite Pandemiewelle kann nicht sicher ausgeschlossen werden, trotzdem ist es unverständlich, wenn sowohl das BAG als auch die Bildungsdirektion diese Anlässe erlauben, wir diese in Winterthur im Alleingang verbieten. Es stellt sich auch die Frage, was Schuldepartement und Stadtrat bei einer zweiten Welle zu tun gedenken. Werden die Vorgaben des Volksschulamtes wieder nicht umgesetzt und an den Kreisschulpflegepräsidien vorbei Entscheide gefällt, basierend auf Pandemiestufen, welche unbekannt und intransparent sind?
Es liegt im Sinne aller Beteiligten, so schnell wie möglich Antworten auf die gestellten Fragen zu erhalten und somit klare Verhältnisse zu schaffen, welche Gesetze und übergeordneten Weisungen Rechnung tragen. Wenn rasch Entscheidungen gefällt werden müssen, macht es durchaus Sinn, Weisungen des VSA eins zu eins an die Kreisschulpräsidien und via diese an die Schulleitungen weiterzuleiten, ohne dass diese Weisungen zuerst im Schuldepartement diskutiert und abgeändert werden. Schliesslich lag die Hoheit in den Massnahmen bei Bund und Kantonen und nicht bei der Stadt.
Ich danke Ihnen auch im Namen der betroffenen Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern und Eltern für ihre Unterstützung.