Die SVP Stadt Winterthur lehnt das „Regionale Gesamtverkehrskonzept Winterthur & Umgebung Schluss-bericht 11. Januar 2019“ (rGVK) ab. Die Bedürfnisse der autofahrenden Bevölkerung und Pendler werden darin vernachlässigt. Es ist geprägt von einer Ideologie, die den motorisierten Individualverkehr behindern und verdrängen will. Den Strasseninfrastrukturprojekten wie dem Ausbau A1/A4 wird ein zu kleiner Stel-lenwert eingeräumt.
Das rGVK beinhaltet durchaus gute, sinnvolle und zukunftsweisende Massnahmen wie den Ausbau der A1/A4, die Erschliessung Neuhegis oder die notwendigen Kapazitätssteigerungen des ÖV, speziell auf der Linie Winterthur – Zürich. Betrachtet man das Konzept jedoch fokussiert auf die Stadt Winterthur, dann überwiegt der Ansatz, den MIV weiter zu verdrängen, zu behindern und das Autofahren möglichst überall mühsam zu gestalten. Das vorlie-gende Konzept zeigt auf, dass sich der Anteil MIV zwischen 2010 und 2015 weder im Stadt- noch im Regionalver-kehr nicht (oder kaum) verringert hat. Dies trotz immer besserem ÖV-Angebot. Die vorliegenden Statistiken strafen die Verkehrsplaner und «Verkehrs-Umerzieher» deutlich ab, denn trotz all ihrer Massnahmen liegt der ÖV-Anteil, abgesehen von der Route Winterthur – Zürich, meistens unter 20%, in der Stadt Winterthur unter 30%.
Grundsätzlich halten wir fest, dass grosse Teile der Bevölkerung den MIV nutzen und ihm den Vorzug vor dem ÖV geben. Somit ist im vorliegenden Konzept zwingend der Umstand zu berücksichtigen, dass dem MIV nach wie vor ein sehr hoher Stellenwert zukommt und durch MIV-einschränkende Massnahmen grosse Teile der Bevölkerung und Pendler negativ betroffen sind. Wir fordern zudem, dass Art. 104, Abs. 2bis der Verfassung des Kantons Zürich konsequent umgesetzt wird. Auch die Stimmbevölkerung von Stadt und Bezirk Winterthur haben diesen Verfas-sungsartikel angenommen. Das vorliegende Konzept muss daher insofern ergänzt werden, dass die Vereinbarkeit mit dem Verfassungsartikel für die geplanten Massnahmen ausgewiesen und begründet werden muss. Zudem sind die notwendigen Ausgleichsmassnahmen bei Verminderungen der Leitungsfähigkeit von Staatsstrassen zwingend in die Umsetzungsplanung zu integrieren. Wo Ausgleichsmassnahmen nicht möglich sind, muss auf die Kapazi-tätssenkung verzichtet werden.
Die detaillierte Stellungnahme der SVP Stadt Winterthur zum rGVK erhalten Sie in der Beilage.
Für weitere Auskünfte: Markus Reinhard, Gemeinderat SVP und RWU-Delegierter, 079 675 19 76
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